Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entsprechende Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Abgerechnet wird gemäß der am Tag der Lieferung geltenden Preisliste.
Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands (Change Request), werden gesondert berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten insbesondere Änderungen angelieferter Daten oder vergleichbarer Inhalte.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Reinzeichnungen, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten sowie ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, sind kostenpflichtig. Die zur Klischeeherstellung erforderlichen Daten sind Zwischenprodukte und bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch wenn sie dem Besteller berechnet wurden.
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Erfüllungsort für die Lieferung sowie eine etwaige Nacherfüllung ist unser Lager. Auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bestimmen wir Art der Versendung, Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrenübergang maßgeblich. Gleiches gilt, wenn sich der Auftraggeber im Annahmeverzug befindet.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Haupt- und Nebenforderungen unser Eigentum. Im Falle einer Weiterveräußerung auf Kredit tritt die daraus entstehende Forderung an die Stelle des Eigentumsvorbehalts und wird bereits jetzt an uns zur Sicherung unserer Forderungen abgetreten. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Der Auftraggeber hat die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenabzüge unverzüglich hinsichtlich Text, Farbseparation, Codes, Layout und Aufbau zu prüfen. Mit der Freigabe gehen sämtliche erkennbaren Fehler auf den Auftraggeber über, soweit diese nicht erst im anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Dies gilt ebenso für alle weiteren Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung bzw. Abnahme. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Gelieferte Klischees und sonstige Waren sind unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von vier Werktagen schriftlich angezeigt werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Auf Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge erstatten wir die Kosten des günstigsten Versandweges.
Bei berechtigten Sachmängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt dies fehl oder ist unzumutbar, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, gelten ergänzend die Regelungen des § 7.
Unsere Haftung auf Schadensersatz ist – unabhängig vom Rechtsgrund – nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind insbesondere die rechtzeitige Lieferung, die Freiheit von Rechtsmängeln sowie Sachmängeln, welche die Gebrauchstauglichkeit wesentlich beeinträchtigen.
Soweit wir haften, ist die Haftung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie auf 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Technische Auskünfte oder Beratungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Lieferfristen und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Beim Versand beziehen sich Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer.
Für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, übernehmen wir keine Haftung. In diesen Fällen verlängern sich Lieferfristen entsprechend. Dauert die Behinderung länger an, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist dem Auftraggeber die Abnahme dadurch unzumutbar, kann auch er vom Vertrag zurücktreten.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Vereinbarte Skonti beziehen sich nicht auf Fracht-, Porto- oder Versandkosten.
Bei außergewöhnlichen Leistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Pleidelsheim, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (EGBGB) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Regelungen oder Vertragslücken bestehen, gelten diejenigen rechtlich zulässigen Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen.
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